Immobilie bei Scheidung verkaufen · Villingen-Schwenningen

Das Haus gehört Ihnen beiden. Die Entscheidung auch.

Ich vermittle nicht zwischen Ihnen. Ich sorge dafür, dass der Verkauf sauber läuft und beide Seiten dieselben Zahlen sehen.

Vertraulich. Auch wenn nur einer von Ihnen anruft.

  • Beide Seiten bekommen dieselbe Information.
  • Kein Auftrag ohne beide Unterschriften.
  • Ich rede mit Ihnen, nicht über Sie.

Ihre Situation

Vielleicht kennen Sie das.

  • Sie sind sich einig, dass verkauft wird, aber nicht, was das Haus wert ist.
  • Einer will schnell heraus, der andere will den Höchstpreis.
  • Die Anwälte reden miteinander, aber um die Immobilie kümmert sich niemand.
  • Die Bank fragt nach einer Zahl, die keiner von Ihnen hat.
  • Einer wohnt noch drin, und jede Besichtigung fühlt sich falsch an.

Der Verkauf ist der Teil, den man an jemanden abgeben kann, der nicht beteiligt ist.

Drei Wege

Was mit dem gemeinsamen Haus passieren kann.

Es gibt drei übliche Wege. Welcher passt, hängt an der Finanzierung, nicht am Streit.

  • Verkauf und Teilung

    Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Abzug der Restschuld geteilt. Der häufigste Weg, weil er beide finanziell unabhängig macht.

    Das klären wir im Gespräch.

  • Einer übernimmt

    Eine Seite zahlt die andere aus und führt das Darlehen weiter. Setzt voraus, dass die Bank mitspielt — das ist die eigentliche Hürde.

    Das klären wir im Gespräch.

  • Vermieten und abwarten

    Selten die beste Lösung, weil Sie über das Darlehen verbunden bleiben. Manchmal aber die einzige, die trägt.

    Das klären wir im Gespräch.

Die Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen. Beitragen kann ich eine Zahl, die belegbar ist und deshalb keine Verhandlungssache mehr sein muss.

Meine Rolle

Was ich mache, und was nicht.

Was ich übernehme

  • Ich bewerte die Immobilie neutral und lege offen, wie ich auf die Zahl komme.
  • Ich informiere beide Seiten gleichzeitig und gleich.
  • Ich lege Besichtigungen so, dass sie den Alltag im Haus so wenig wie möglich stören.
  • Ich begleite den Verkauf bis zum Notartermin.

Was nicht meine Aufgabe ist

  • Zwischen Ihnen vermitteln. Das leisten Ihre Anwälte oder eine Mediation.
  • Rechtlich beraten, etwa zu Zugewinn oder Nutzungsentschädigung.
  • Für eine Seite Partei ergreifen, auch wenn nur eine mich angerufen hat.
  • Verkaufen, solange nicht beide zugestimmt haben.

Ein Verkauf braucht beide Unterschriften. Ein erstes Gespräch nicht.

Kosten

Sie zahlen erst, wenn verkauft ist.

Ich arbeite auf Erfolgsbasis. Werbung, Besichtigungen und Vermarktung gehen auf meine Kosten. Mein Honorar entsteht nur, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.

Bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig, so schreibt es § 656c BGB vor. Was das für Ihr Objekt bedeutet, steht schriftlich in der Vereinbarung, bevor irgendetwas passiert.

Boban Jovanovic, Immobilienmakler in Villingen-Schwenningen

Wer ich bin

Wer ich bin.

Ich bin Boban Jovanovic, seit 2014 in der Immobilienbranche, mit eigenem Büro in Villingen-Schwenningen.

Wenn Sie nicht mehr miteinander sprechen, laufen die Absprachen über mich. Beide Seiten bekommen dieselbe Information zur selben Zeit, das ist die Bedingung, unter der ich arbeite.

Mehr über mich

Rückmeldung

Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden, werktags. Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Büro.

Ablauf

So läuft es ab.

  1. Einer von Ihnen meldet sich.

    Ein erstes Gespräch verpflichtet niemanden und braucht nicht die Zustimmung der anderen Seite.

  2. Ich bewerte die Immobilie.

    Neutral und mit offener Begründung. Beide Seiten bekommen dieselbe Einschätzung.

  3. Sie entscheiden, wie es weitergeht.

    Verkauf, Übernahme oder vorerst gar nichts — aber mit Zahlen statt Vermutungen.

  4. Wenn verkauft wird, übernehme ich.

    Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin. Sie müssen sich nicht abstimmen, wer was wann macht.

Häufige Fragen

Was mich in dieser Situation am häufigsten gefragt wird.

Kann ich mich melden, ohne dass mein Partner davon weiß?

Ja. Ein erstes Gespräch ist vertraulich und verpflichtet niemanden. Für einen Verkaufsauftrag brauche ich später beide Unterschriften.

Wir streiten über den Wert. Hilft eine Bewertung?

Meistens ja. Eine begründete Einschätzung nimmt der Diskussion die Grundlage, weil beide dieselbe Zahl vor sich haben. Wenn es vor Gericht geht, brauchen Sie zusätzlich ein Gutachten eines Sachverständigen.

Muss das Haus überhaupt verkauft werden?

Nein. Ob verkauft, übernommen oder vermietet wird, entscheiden Sie. Ich sage Ihnen, was jede Variante finanziell bedeutet.

Einer von uns wohnt noch im Haus. Wie laufen Besichtigungen?

Nach Absprache und gebündelt, nicht einzeln über Wochen verteilt. Wer dort wohnt, soll nicht ständig Fremde in der Wohnung haben.

Was passiert mit dem laufenden Darlehen?

Das klärt Ihre Bank. Je nach Vertrag kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Fragen Sie früh nach, das beeinflusst die Rechnung spürbar.

Beraten Sie uns auch rechtlich?

Nein. Zu Zugewinn, Nutzungsentschädigung oder Steuern sprechen Sie mit einem Fachanwalt oder Steuerberater. Ich sage Ihnen gern, wen ich kenne.

Der erste Schritt

Ein erstes Gespräch verpflichtet niemanden.

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Auch wenn bei Ihnen noch nichts entschieden ist.

07720 6967 440 anrufen

Vertraulich. Auch wenn nur einer von Ihnen anruft.

Erzählen Sie mir kurz, worum es geht.

Ich melde mich bei Ihnen. Wenn Ihnen eine E-Mail lieber ist als ein Anruf, schreiben Sie es dazu.