Geerbte Immobilie verkaufen · Villingen-Schwenningen

Sie haben geerbt und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen.

Sie erzählen mir, wo Sie stehen — ich sage Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

20 Minuten am Telefon, unverbindlich.

  • Sie müssen nicht anreisen.
  • Sie müssen nichts vorbereiten.
  • Sie müssen sich zu nichts entscheiden.

Ihre Situation

Vielleicht kennen Sie das.

  • Der Schlüssel liegt seit Monaten in einer Schublade. Das Haus wartet.
  • Sie googeln „geerbtes Haus verkaufen, was tun“ und finden zwanzig widersprüchliche Antworten.
  • Sie wissen nicht, was zuerst kommt: der Erbschein, die laufenden Kosten, das Räumen, der Verkauf.
  • In der Familie sagt jeder: mach du das.
  • Und im Haus steht ein ganzes Leben.

Das ist keine Frage von Zeit oder gutem Willen. Es ist die Frage, wo man anfängt. Genau da fange ich an.

Erste Schritte

Womit fange ich an?

Die meisten Erben stehen vor denselben drei Fragen. Kurz, wohin sie führen:

  • Erbschein

    Für viele Schritte brauchen Sie einen. Beantragt wird er beim Nachlassgericht.

    Das klären wir im Gespräch.

  • Laufende Kosten

    Strom, Heizung und Versicherung laufen weiter, auch im leeren Haus. Wo Sie das schnell regeln, sage ich Ihnen.

    Das klären wir im Gespräch.

  • Reihenfolge

    Ob zuerst bewertet, geräumt oder verkauft wird, hängt vom Objekt ab.

    Das klären wir im Gespräch.

Was kostet das leere Haus gerade?

Tragen Sie ein, was Sie wissen. Was Sie nicht kennen, lassen Sie leer. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Steht im Grundsteuerbescheid.
Steht in der Beitragsrechnung. Fragen Sie nach, was bei Leerstand gilt.
Läuft im Winter weiter, damit keine Leitung einfriert.
Grundgebühren fallen auch ohne Verbrauch an.
Zum Beispiel Müllgebühren, Schornsteinfeger oder ein laufender Kredit.
Schätzen Sie. Probieren Sie ruhig mehrere Werte aus.
Pro Monat
Pro Jahr
Bis zum Verkauf

Wie lange ein Verkauf dauert, hängt vom Haus ab. Das klären wir in 20 Minuten am Telefon.

Ersteinschätzung anfragen

Eine grobe Rechnung mit Ihren eigenen Angaben. Sie ersetzt keine Beratung.

Alle Schritte ausführlich, mit Fristen und Unterlagen: Ratgeber „Haus geerbt, was tun?“

Bei rechtlichen Fragen sprechen Sie mit einem Notar oder Fachanwalt. Ich sage Ihnen gern, wen ich kenne.

Meine Rolle

Was Sie von mir bekommen, und was nicht.

Was ich für Sie übernehme

  • Ich sehe mir die Immobilie vor Ort an, ohne dass Sie anreisen.
  • Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung des Marktwerts. Kein Wunschpreis.
  • Ich hole Angebote für die Haushaltsauflösung ein und koordiniere den Ablauf.
  • Ich vermarkte die Immobilie und begleite Sie bis zur Übergabe beim Notar.

Was nicht meine Aufgabe ist

  • Den Erbschein beantragen. Das läuft über Sie oder das Nachlassgericht.
  • Zwischen Miterben vermitteln.
  • Den Erlös aufteilen. Darüber entscheiden Sie.

Ich sage Ihnen auch, wenn ein Schritt sich nicht lohnt. Manche Häuser verkaufen sich besser, ohne dass vorher geräumt wird.

Persönliche Dinge

Was mit den persönlichen Dingen geschieht.

Bevor irgendjemand räumt, gehe ich durch das Haus.

In einem geerbten Haus liegt mehr als Hausrat: Fotoalben, Briefe, Dokumente, Schmuck, die Post der letzten Monate. Diese Dinge lege ich zur Seite, bevor ein Betrieb das Haus betritt.

Sie bekommen Fotos von allem, was ich gefunden habe, und entscheiden in Ruhe, was damit geschieht: Ich schicke es Ihnen zu, bewahre es für Sie auf oder übergebe es Ihnen, wenn Sie das nächste Mal hier sind.

Erst wenn das geklärt ist, beginnt die Haushaltsauflösung.

Haushaltsauflösung

Wenn das Haus geräumt werden muss.

Ich hole Angebote von Fachbetrieben ein und koordiniere den Ablauf. Beauftragt und bezahlt wird direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb, ohne Aufschlag über mich. Mein Honorar entsteht erst, wenn Ihre Immobilie verkauft ist.

Erfolgsbasis

Sie zahlen erst, wenn verkauft ist.

Ich arbeite auf Erfolgsbasis. Das heißt: Ich trage die Kosten für Werbung, Besichtigungen und Vermarktung. Mein Honorar entsteht nur im Erfolgsfall, wenn Ihre Immobilie verkauft ist. Vorleistungen berechne ich nicht. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Erbengemeinschaft

Sie müssen die Familie nicht überzeugen, bevor Sie anfangen.

In vielen Familien kümmert sich am Ende eine Person. Wenn das bei Ihnen so ist: Ein erstes Gespräch verpflichtet niemanden. Danach haben Sie Zahlen statt Vermutungen, wenn Sie mit Ihren Geschwistern sprechen. Über die Aufteilung des Erlöses entscheiden Sie, nicht ich.

PORTRÄT VOR DEM LADEN

Wer ich bin

Wer ich bin.

Ich bin Boban Jovanovic, seit 2014 in der Immobilienbranche, mit eigenem Büro in Villingen-Schwenningen.

Mehr über mich

Rückmeldung

Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden, werktags. Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Büro.

Ablauf

So läuft es ab.

  1. Sie melden sich.

    Telefon oder Formular. Sie müssen nicht wissen, was zu tun ist.

  2. 20 Minuten am Telefon.

    Wir klären in Ruhe, wo Sie stehen, auch wenn das heißt: erst der Erbschein, dann alles Weitere.

  3. Ich sehe mir die Immobilie an.

    Vor Ort, ohne dass Sie anreisen.

  4. Sie entscheiden in Ruhe.

    Mit einer realistischen Einschätzung und einem klaren nächsten Schritt.

Häufige Fragen

Was Erben mich am häufigsten fragen.

Ich wohne nicht in der Nähe. Geht das trotzdem?

Ja. Den Ortstermin übernehme ich für Sie. Sie müssen für den ersten Schritt nicht anreisen.

Was passiert mit den persönlichen Sachen im Haus?

Ich gehe durch das Haus, bevor geräumt wird, und lege Fotoalben, Dokumente und Wertgegenstände zur Seite. Sie entscheiden, was Sie davon behalten. Erst danach beginnt die Haushaltsauflösung.

Ich habe noch keinen Erbschein. Kann ich mich trotzdem melden?

Ja. Melden Sie sich, bevor alles geklärt ist. Im ersten Gespräch sagen wir Ihnen, was in welcher Reihenfolge nötig ist.

Wir sind eine Erbengemeinschaft. Müssen alle zustimmen?

Für den Verkauf am Ende ja. Für ein erstes Gespräch nicht. Fangen Sie an, den Rest klären wir gemeinsam.

Was kostet mich das?

Ich arbeite auf Erfolgsbasis. Mein Honorar entsteht erst, wenn verkauft ist. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Muss das Haus vor dem Verkauf geräumt werden?

Nicht immer. Manche Objekte verkaufen sich besser mit Inhalt. Wenn geräumt werden muss, hole ich Angebote ein und koordiniere.

Der erste Schritt

Der erste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Sie müssen nicht wissen, was zu tun ist. Das klären wir zusammen.

07720 6967 440 anrufen

20 Minuten, unverbindlich. Oder nutzen Sie das Formular.

Erzählen Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich bei Ihnen.